Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit diesen AGB und den klaren Regelungen möchten wir Missverständnissen zuvorkommen. Generell gilt aber: In einem offenen, direkten Gespräch lässt sich so gut wie jedes Problem lösen.

 

1. Pflichten des Vermieters und Mieters:

 

Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt in gutem, vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen des Gebäudes sowie der zu

dem Gebäude gehörenden Anlagen und Einrichtungen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden

ist. Entstandene Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder dem von diesem benannten Servicepersonal anzuzeigen.

Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spül-, Waschbecken, Badewanne und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden.

Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung/Beseitigung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen

oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Entstandene Schäden sind mit der Rückgabe des Schlüssels in bar zu regulieren. Bei größeren Schäden empfiehlt sich die Abwicklung

über die Haftpflichtversicherung. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten, so dass der Vermieter die Möglichkeit hat, eventuelle

Mängel zu beseitigen. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung)

zu. Stellt der Vermieter nach der Abreise des Gastes von ihm verursachte Schäden fest, werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.

Die Hausregeln sind in der Ferienwohnung ausgelegt.

Haftungsausschluss:

Für das Abhandenkommen von oder Schäden an Wertgegenständen des Mieters wird durch den Vermieter keine Haftung übernommen. Das Parken von Fahrzeugen aller Art einschließlich des

Abstellens von Fahrrädern und sonstigen Gegenständen auf dem Grundstück des Vermieters geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung durch den Vermieter wird ausdrücklich ausgeschlossen

mit Ausnahme von Schäden, die auf Vorsatz beruhen.

 

2. An-und Abreise:

 

Am Anreisetag steht dem Gast die Wohnung/das Haus ab 16.00 Uhr zur Verfügung (außerhalb der Ferienzeiten auch früher möglich – bitte erfragen).

Eine spätere Anreise als 18.00 Uhr ist aus organisatorischen Gründen bitte anzukündigen.

Die Schlüssel für den Mietgegenstand erhalten Sie in unserer „INFO“, Ferienhof Lunau, Masselberg 9, 23738 Schwienkuhl (außerhalb der Bürozeiten nach Absprache mit Familie Lunau).

An Tagen, an denen wir keinen Gästewechsel haben, können die An- und Abreise auch individuell abgesprochen werden. Bitte rufen Sie uns etwa einen Tag vor Ihrer Anreise an, um dies abzusprechen.

Am Abreisetag muss die Wohnung/das Haus bis 10.00 Uhr in besenreinem Zustand geräumt und der Schlüssel an den Vermieter übergeben sein. Mülleimer sind in die Mülltonne bzw. den

Komposter zu entleeren. Glasflaschen sind separat zu entsorgen (Glascontainer). Sämtliche Schlüssel sind zum Ende der Mietzeit in unserer INFO in 23738 Schwienkuhl wieder abzugeben.

Werden nicht alle Schlüssel zurückgegeben, müssen Sie mit erheblichen Schadensersatzansprüchen rechnen, etwa wegen des erforderlichen Einbaus neuer Türschlösser.

 

3. Mietpreise der Ferienwohnung:

 

Der Mietpreis versteht sich pro Übernachtung und ist inklusive Strom, Wasser, Abwasser und Heizung. Bettwäsche, Handtücher und Küchentücher sind bereits im Mietpreis enthalten. Bei Abreise bitten wir, die Betten abzuziehen. Die Nutzung der Angebote auf dem Ferienhof, wie Hallenbad, Fitnessgeräte, Spieleboden, Spielscheune und Reitunterricht gelten unter Vorbehalt und nach Verfügbarkeit. Die genannten Extras sowie Spielzeug und Spielgeräte werden auf eigene Gefahr benutzt. Die Teilnahme am Reitunterricht ist kostenpflichtig. Die Anmeldung und die dafür vorgesehen Reitkarten, können Sie beim Vermieter erwerben.

 

4. Zahlung:

 

Die Bezahlung der Miete erfolgt am Anreisetag in bar oder per EC-Karte (in Euro).

Die Ferienwohnung/das Ferienhaus darf nicht ohne vorherige Absprache von mehr Personen (einschließlich Kinder) als bei der Buchungsbestätigung angegeben sind, bewohnt werden.

Für jeden weiteren Erwachsenen berechnen wir € 10,00/Übern., für jedes weitere Kind € 7,00. Ebenfalls müssen Besucher angemeldet werden. Es ist ein Unkostenbeitrag von € 5,00/Tag zu zahlen.

 

5. Stornierung:

 

Unangenehm für Sie, wie auch für uns. Von der Entrichtung des Mietzinses werden Sie nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, den Mietgegenstand nicht nutzen können. Kann das Objekt nicht anderweitig vermietet werden, so wird Ihnen der Mietpreis in Rechnung gestellt abzüglich 20 % ersparter Aufwendungen. Sie müssen also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80 % des Mietzinses zahlen, obwohl Sie den Mietgegenstand nicht nutzen können. Es empfiehlt sich deshalb der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Bei Nichtanreise oder Stornierung durch den Mieter ist auf jeden Fall eine Pauschale zur Abgeltung des entstandenen Mehraufwandes in Höhe von € 89,00 inkl. Umsatzsteuer zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ein entsprechender Aufwand überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Bei Reiseabbruch während des Aufenthalts

oder unmittelbar nach der Ankunft sind 100 % des Vertragspreises zu zahlen. Etwaige Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden erstattet unter Abzug des Mehraufwandes.

 

6. Hallenbad:

 

Unser hofeigenes Hallenbad darf nur von Schwimmern und auf eigene Gefahr benutzt werden. Vor der Benutzung des Hallenbades ist Abduschen Pflicht. Liebe Eltern, bitte kommen Sie besonders Ihrer Aufsichtspflicht nach, lassen Sie Ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt in den Poolbereich. Benutzung des Pools auf eigene Gefahr, Wassertiefe: 1,35 Meter.

 

7. Haustiere:

 

Es dürfen keine Haustiere in die Mieträume aufgenommen werden, es sei denn, dies ist in der Domizilbeschreibung ausdrücklich erlaubt (dann nur gegen das aktuell gültige Entgelt).

Wir bitten Sie dringend, sich an diese Vorgaben zu halten, da die Mieträume auch an Allergiker vermietet werden.

 

8. Internetzugang über WLAN:

 

Der Vermieter stellt einen Internetzugang über WLAN zur Verfügung. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung und jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb

des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Nutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

 

9. Kurtaxe:

 

Die Gemeinde Dahme erhebt aufgrund ihrer Anerkennung als Kurort eine Kurabgabe. Der Vermieter ist verpflichtet diese vom Gast einzuziehen und durch spezielle Meldescheine der Gemeinde mitzuteilen. Der Abgabesatz wird saisonabhängig von der Gemeinde festgelegt. Die Abrechnung erfolgt bei Schlüsselübergabe durch den Vermieter.

 

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AGB
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